Vollzug CO₂-Kompensation
Die CO2-Kompensation leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz. Fachkreise, die sich mit der Umsetzung von Kompensationsprojekten und ‑programmen im In- und Ausland beschäftigen, finden hier alle relevanten Informationen für den Vollzug.
Inverkehrbringer fossiler Treibstoffe (Benzin, Diesel, Erdgas und Kerosin) sind gesetzlich verpflichtet, einen prozentualen Anteil der verantworteten CO2-Emissionen zu kompensieren. Diese Kompensationspflicht wird durch den Erwerb von Bescheinigungen aus Kompensationsprojekten im In- und Ausland erfüllt. Bescheinigungen sind vom BAFU ausgestellte CO2-Zertifikate. Sie bestätigen, dass ein Projekt alle Auflagen erfüllt und eine nachweisbare CO2-Verminderung erzielt wird.
Im Gegensatz zu dieser Kompensationspflicht steht der freiwillige Kompensationsmarkt, der nicht gesetzlich reglementiert ist. Der Bund hat weder Kompetenzen noch Befugnisse den freiwilligen Markt zu regulieren.
Diese Seite richtet sich an gesuchstellende Personen, Validierungs- und Verifizierungsstellen und Partnerstaaten. Sie stellt alle wichtigen Informationen für die Umsetzung von Kompensationsprojekten im In- und Ausland zur Verfügung.
Gesuchstellende
Gesuchstellende Personen finden hier eine Übersicht zu gesetzlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen, um Gesuche für Kompensationsprojekte im In- und Ausland bei der Geschäftsstelle Kompensation einzureichen.
Validierungs- und Verifizierungsstellen (VVS)
Vom BAFU zugelassene Validierungs- und Verifizierungsstellen (VVS) führen die unabhängige Prüfung der Kompensationsprojekte durch. Das ist im CO2-Gesetz und der dazugehörigen CO2-Verordnung geregelt.
Partnerstaaten
Um einen Teil ihres Klimaziels zu erreichen, hat die Schweiz mit verschiedenen Partnerstaaten bilaterale Abkommen nach Artikel 6.2 des Übereinkommens von Paris abgeschlossen. Für die Umsetzung dieser Abkommen ist die gemeinsam vom Bundesamt für Umwelt und vom Bundesamt für Energie betriebene Geschäftsstelle Kompensation zuständig.
