Validierungs- und Verifizierungsstellen (VVS)
Vom BAFU zugelassene Validierungs- und Verifizierungsstellen (VVS) führen die unabhängige Prüfung der Kompensationsprojekte durch. Das ist im CO2-Gesetz und der dazugehörigen CO2-Verordnung geregelt.
1. Was ist die Rolle der VVS
Projekte zur Emissionsverminderung müssen durch eine vom BAFU zugelassene VVS begutachtet werden. Die Kosten dafür trägt die gesuchstellende Person. Die VVS müssen die Projektbeschreibungen validieren und die Monitoringberichte der Projekte verifizieren. Die Verifizierung darf nicht von der Stelle durchgeführt werden, die das Projekt validiert hat. Die Unabhängigkeit muss stets gewährleistet sein. Gestützt auf der validierten Projektbeschreibung sowie des verifizierten Monitoringberichtes entscheidet die Geschäftsstelle Kompensation über die Ausstellung von Bescheinigungen.
Die VVS ist für die Einreichung der digitalen Gesuchs- und Monitoringunterlagen zuständig. Diese sind per E-Mail an folgende Adressen zu übermitteln:
- kop-ch@bafu.admin.ch für Inlandprojekte
- carbonoffset@bafu.admin.ch für Auslandprojekte
Folgende Dokumente sind einzureichen:
- Projektbeschreibung / Monitoringbericht,
- Validierungs- / Verifizierungsbericht und
- gegebenenfalls geschwärzte Fassungen Projektbeschreibung/Monitoringbericht und Validierungs-/Verifizierungsbericht sowie Excel-Datei für die Berechnung der Emissionsverminderungen zur Veröffentlichung auf der Website des BAFU und gegebenenfalls weitere Unterlagen (Belege etc.).
Falls die Unterlagen zu umfangreich für den Versand per E-Mail sind, wird ein sicherer Filetransfer-Link zur Verfügung gestellt. Alternative Übermittlungssysteme stehen nicht zur Verfügung.
Die VVS sollte die gesuchstellende Person darauf hinweisen, dass diese noch ein unterschriebenes Original der Projektbeschreibung oder des Monitoringberichts per Post an die Geschäftsstelle Kompensation (Bundesamt für Umwelt BAFU, Geschäftsstelle Kompensation, Direktionsbereich Klima, 3003 Bern, Schweiz) senden muss, damit das Gesuch als vollständig eingereicht gilt. Der Poststempel gilt als Einreichedatum.
2. Wie bereite ich als VVS meine Validierung/Verifizierung vor?
Die Vollzugshilfe «Kompensation von CO2-Emissionen: Validierung und Verifizierung» legt die Praxis der Geschäftsstelle Kompensation fest. Sie dient den VVS als Best-Practice-Leitfaden, legt Anforderungen an die Prüftätigkeit und (Wieder-)Zulassung fest und beschreibt den Feedback-Prozess zur Qualitätsverbesserung sowie den Zulassungsentzug.
Die Vollzugshilfe «Kompensation von CO2-Emissionen: Projekte und Programme» zur CO2-Verordnung dient als Leitfaden, um Kompensationsprojekte zu entwickeln, die den schweizerischen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Bundesamt für Umwelt BAFU: Vollzugshilfe: «Kompensation von CO2-Emissionen: Projekte und Programme
3. Welche Vorlagen stehen mir als VVS zur Verfügung?
4. Welche rechtlichen und weiterführenden Informationen muss ich berücksichtigen?
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
Fedlex: CO2- Verordnung (vor allem Artikel 6 und 7).
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Weiterführende Informationen:
Die Prozesse der Geschäftsstelle Kompensation für Auslandprojekte von der Gesuchseinreichung bis zur Ausstellung internationaler Bescheinigungen, sowie verschiedene Anforderungen an bestimmte Massnahmen im Ausland werden im folgenden Dokument näher beschrieben.
Bewertung von Berichten der VVS durch die Geschäftsstelle Kompensation:
5. Wie kann ich eine Zulassung als VVS erhalten?
Um eine Zulassung als VVS zu erhalten oder neues Personal anzumelden, ist das BAFU via kop-ch@bafu.admin.ch zu kontaktieren. Es muss das entsprechende Formular benutzt werden:
Die Zulassung ist projekttypspezifisch. Die Anforderungen an die VVS und ihre Fachpersonen sind im Anmeldeformular erläutert. Nach der Zulassung erhält die VVS eine kurze Einführung in die wichtigsten Anforderungen und Hilfsmittel.
6. Welche Validierungs- und Verifizierungsstellen sind zugelassen?
Für Projekte im Inland:
Für Projekte im Ausland:
7. Wie erhalte ich die aktuellsten Informationen zum Vollzug von Kompensationsprojekten?
Der Newsletter «Kompensation von CO2-Emissionen» informiert gesuchstellende Personen, VVS, Kompensationspflichtige und weitere Interessierte über wichtige Entwicklungen, Entscheide, Neuerungen und Veröffentlichungen rund um das Thema Kompensation von CO2-Emissionen in der Schweiz und im Ausland.
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Partnerstaaten
Um einen Teil ihres Klimaziels zu erreichen, hat die Schweiz mit verschiedenen Partnerstaaten bilaterale Abkommen nach Artikel 6.2 des Übereinkommens von Paris abgeschlossen. Für die Umsetzung dieser Abkommen ist die gemeinsam vom Bundesamt für Umwelt und vom Bundesamt für Energie betriebene Geschäftsstelle Kompensation zuständig.
Gesuchstellende
Gesuchstellende Personen finden hier eine Übersicht zu gesetzlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen, um Gesuche für Kompensationsprojekte im In- und Ausland bei der Geschäftsstelle Kompensation einzureichen.