Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 24. April 2025

Partnerstaaten

Um einen Teil ihres Klimaziels zu erreichen, hat die Schweiz mit verschiedenen Partnerstaaten bilaterale Abkommen nach Artikel 6.2 des Übereinkommens von Paris abgeschlossen. Für die Umsetzung dieser Abkommen ist die gemeinsam vom Bundesamt für Umwelt und vom Bundesamt für Energie betriebene Geschäftsstelle Kompensation zuständig.

1. Bilaterale Abkommen nach Artikel 6.2 des Übereinkommens von Paris

Die Schweiz hat sich verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Dies soll gemäss Artikel 6.2 des Übereinkommens von Paris unter anderem durch die Finanzierung von Klimaschutzprojekten in den Partnerländern geschehen. Zu diesem Zweck hat die Schweiz über das Bundesamt für Umwelt (BAFU) mit verschiedenen Ländern bilaterale Abkommen abgeschlossen, welche die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der Kompensationsprojekte und den Transfer der Emissionsreduktionen in die Schweiz bilden. International Transferred Mitigation Outcomes (ITMO) sind die Bescheinigungen, die für jede übertragene Emissionsreduktion ausgestellt werden.

Bundesamt für Umwelt BAFU: Bilaterale Klimaabkommen

2. Wie funktioniert die Umsetzung der bilateralen Abkommen?

Die bilateralen Abkommen sehen eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und ihren Partnerstaaten während des gesamten Umsetzungsprozesses von Kompensationsprojekten vor. Dabei ist die Geschäftsstelle Kompensation der single point of contact für Partnerstaaten während der Umsetzungsphase der Abkommen. Die Geschäftsstelle agiert als authorised entity of the Swiss Government.
Die wichtigsten Umsetzungsschritte für Projekte sind:

  • die fakultative Vorprüfung,
  • die Registrierung eines Projekts oder Programms und
  • die Einreichung, Überprüfung und Genehmigung eines Monitoringberichts

Die Prozesse der Geschäftsstelle Kompensation für Auslandprojekte von der Gesuchseinreichung bis zur Ausstellung internationaler Bescheinigungen, sowie verschiedene Anforderungen an bestimmte Massnahmen im Ausland werden im folgenden Dokument näher beschrieben.

Die Kernanforderungen, das Antragsverfahren und die Schritte, die zur Erteilung von ITMOs führen, sind in der Vollzugshilfe des BAFU im Detail beschrieben.

Bundesamt für Umwelt BAFU: Vollzugshilfe: Kompensation von CO2-Emissionen: Projekte und Programme

Vom BAFU zugelassene Validierungs- und Verifizierungsstellen VVS begutachten unabhängig Projekte und Programme und die daraus resultierenden Emissionsreduktionen. Diese dürfen nur dann tätig werden, wenn sie auch vom Partnerstaat zugelassen sind.

3. Welche Projekte in Partnerstaaten gibt es bereits?

Die folgende Seite informiert über genehmigte Projekte und Monitoringberichte in den Partnerstaaten:

Registrierte Kompensationsprojekte im Ausland

4. Wie erhalte ich die aktuellsten Informationen zum Vollzug von Kompensationsprojekten?

Der Newsletter «Kompensation von CO2-Emissionen» informiert gesuchstellende Personen, VVS, Kompensationspflichtige und weitere Interessierte über wichtige Entwicklungen, Entscheide, Neuerungen und Veröffentlichungen rund um das Thema Kompensation von CO2-Emissionen in der Schweiz und im Ausland.

Newsletter «Kompensation von CO2-Emissionen» abonnieren

24. April 2025

Gesuchstellende

Gesuchstellende Personen finden hier eine Übersicht zu gesetzlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen, um Gesuche für Kompensationsprojekte im In- und Ausland bei der Geschäftsstelle Kompensation einzureichen.

24. April 2025

Validierungs- und Verifizierungsstellen (VVS)

Vom BAFU zugelassene Validierungs- und Verifizierungsstellen (VVS) führen die unabhängige Prüfung der Kompensationsprojekte durch. Das ist im CO2-Gesetz und der dazugehörigen CO2-Verordnung geregelt.

Geschäftsstelle Kompensation

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist die schweizerische Aufsichtsbehörde für Emissionsminderungsprojekte im schweizerischen Erfüllungsmarkt. Es betreibt die Kompensationsstelle zusammen mit dem Bundesamt für Energie (BFE). Interessierte Länder und Stakeholder können sich hier melden: carbonoffset@bafu.admin.ch