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Veröffentlicht am 24. April 2025

Partnerstaaten

Um einen Teil ihres Klimaziels zu erreichen, hat die Schweiz mit verschiedenen Partnerstaaten bilaterale Abkommen nach Artikel 6.2 des Übereinkommens von Paris abgeschlossen. Für die Umsetzung dieser Abkommen ist die gemeinsam vom Bundesamt für Umwelt und vom Bundesamt für Energie betriebene Geschäftsstelle Kompensation zuständig.