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Veröffentlicht am 24. April 2025

Gesuchstellende

Gesuchstellende Personen finden hier eine Übersicht zu gesetzlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen, um Gesuche für Kompensationsprojekte im In- und Ausland bei der Geschäftsstelle Kompensation einzureichen.

Die Seite zeigt anhand von Fragen auf, was bei einer Gesuchseingabe zu berücksichtigen ist und stellt die notwendigen Vorlagen zur Verfügung.

1. Welche allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen sind relevant?

Kompensationsprojekte müssen die in der Schweiz geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllen, um vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) Bescheinigungen zu erhalten. Diese Anforderungen sind in Artikel 6 und 7 des CO₂-Gesetzes sowie der dazugehörigen Bestimmungen der CO₂-Verordnung festgelegt. Kompensationsprojekte müssen auch alle anderen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.

Fedlex: CO2-Gesetz

Fedlex: CO2-Verordnung

Kompensationsprojekte im Ausland erfolgen im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen gemäss Artikel 6.2 des Übereinkommens von Paris. Die Projekte erfüllen sowohl die Schweizer Gesetzgebung als auch die Gesetze des Partnerstaates. Sie tragen zur nachhaltigen Entwicklung im Partnerstaat bei.

UNFCCC: The Paris Agreement

Bundesamt für Umwelt BAFU: Bilaterale Vereinbarungen Klima

2. Welche konkreten Anforderungen muss ein Projekt erfüllen?

Die Vollzugshilfe «Kompensation von CO2-Emissionen: Projekte und Programme» zur CO2-Verordnung dient als Leitfaden, um Kompensationsprojekte zu entwickeln, die den schweizerischen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Vollzugshilfe des BAFU: Kompensation von CO2-Emissionen: Projekte und Programme

Im Allgemeinen gelten folgende Anforderungen:

  • Die Projekte sind zusätzlich: Sie erzielen Emissionsverminderungen, die ohne das Projekt nicht erzielt worden wären;
  • Die Projekte sind unwirtschaftlich: Ohne den Erlös aus dem Verkauf der Bescheinigungen könnten sie nicht umgesetzt werden;
  • Die Emissionsverminderungen sind konservativ berechnet, sie sind nachweisbar und quantifizierbar;
  • Doppelzählungen sind ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Emissionsreduktionen nicht anderweitig, zum Beispiel bei einer anderen Organisation oder einem anderen Land, angerechnet werden dürfen.

Die Prozesse der Geschäftsstelle Kompensation für Auslandprojekte von der Gesuchseinreichung bis zur Ausstellung internationaler Bescheinigungen, sowie verschiedene Anforderungen an bestimmte Massnahmen im Ausland werden im folgenden Dokument näher beschrieben.

3. Wie bereite ich ein Gesuch (Projektskizze/MAIN, Projektbeschreibung/MADD oder Monitoringbericht) vor?

Die Prozesse zur Eingabe von Projektskizzen/MAIN, Projektbeschreibungen/MADD und Monitoringberichten sind durch die vorliegenden Abbildungen dargestellt.

3.1 Projektskizze (Inland)/MAIN (Ausland) (fakultativ)

Gesuchstellende Personen können eine Projekt- oder Programmskizze zur Vorprüfung einreichen. Bei Auslandprojekten heisst die Projektskizze Mitigation Activity Idea Note (MAIN). Die Einreichung einer Skizze ist fakultativ. Sie empfiehlt sich für Projekttypen und Methoden, die von der Geschäftsstelle Kompensation bisher nicht zugelassen worden sind.

Für MAIN gibt es keine Vorlage.

Grafik Gesuchsteller: Abschnitt 1

3.2 Projektbeschreibung/MADD

Nach der Rückmeldung (im Fall von Projekten/Programmen, für die eineSkizze eingereicht wurde) durch die Geschäftsstelle Kompensation und/oder dem Partnerstaat erarbeiten die gesuchstellenden Personen die Projektbeschreibung. Gesuchstellende Personen können auch direkt mit der Projektbeschreibung einsteigen. Die Projektbeschreibung wird von einer anerkannten Validierungs- und Verifizierungsstelle (VVS) validiert. Bei Auslandprojekten heisst die Projektbeschreibung Mitigation Activity Design Document (MADD). Die VVS legt die überprüfte Projektbeschreibung mit ihrer Stellungnahme (Validierungsbericht) der Geschäftsstelle Kompensation und dem Partnerstaat zur Registrierung vor.

Vorlagen für die Einreichung zur Registrierung von neuen Projekten/Programmen oder nach einer erneuten Validierung, zum Beispiel bei wichtigen Änderungen eines bereits registrierten Projektes:

Gesuche für Kompensationsprojekte im Ausland haben keine bestimmten Vorlagen für das MADD, da Partnerstaaten möglicherweise bereits die Verwendung eigener Vorlagen verlangen. Das Gesuch muss aber die ausgefüllte Zusammenfassungsvorlage «Mitigation Activity Summary (MAS)» als Anhang zum MADD enthalten. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Anforderungen der schweizerischen Gesetzgebung adressiert werden.

Grafik Gesuchsteller: Abschnitt 2

3.3 Monitoringbericht

Für den Nachweis der Emissionsverminderungen aus den genehmigten Projekten hält die gesuchstellende Person die Daten in einem Monitoringbericht fest. Der Monitoringbericht umfasst einen Zeitraum von höchstens drei Jahren und muss spätestens ein Jahr nach dem Ende des Zeitraums eingereicht werden. Der Monitoringbericht wird von einer VVS überprüft. Die VVS darf nicht dieselbe sein wie bei der Überprüfung der Projektbeschreibung.

Vorlagen für die Einreichung von Monitoringberichten:

Grafik Gesuchsteller: Abschnitt 3

4. Wer kann ein Gesuch validieren und verifizieren?

Folgende VVS sind vom BAFU zugelassen:

Für Projekte im Ausland muss die VVS auch vom Partnerstaat zugelassen sein. Informationen dazu haben die Partnerstaaten.

Weitere Informationen zu den Prüfstellen

5. Wo reiche ich ein Gesuch ein?

1. Projektskizzen sind über die Plattform CORE einzureichen. Die folgende Anleitung unterstützt gesuchstellende Personen dabei:

2. Die VVS reichen Validierungsberichte und Verifizierungsberichte samt Beilagen (inkl. Projektbeschreibung bzw. Monitoringbericht) direkt per E-Mail an kop-ch@bafu.admin.ch (Inland) oder carbonoffset@bafu.admin.ch (Ausland) ein. Gesuchstellende Personen können diese Unterlagen nicht selbst einreichen. Der Schritt muss vor dem Verschicken der validierten Projektbeschreibungen respektive verifizierten Monitoringberichte (untenstehender Schritt) erfolgen. Erst nach Eingang per Post gilt das Gesuch als vollständig eingereicht.

3. Validierte Projektbeschreibungen und verifizierte Monitoringberichte sind per Post und rechtsgültig unterschrieben bei der Geschäftsstelle Kompensation (Bundesamt für Umwelt BAFU, Geschäftsstelle Kompensation, Direktionsbereich Klima, 3003 Bern, Schweiz) einzureichen. Der Poststempel gilt als Einreichungsdatum.

6. Wie erfolgt die Prüfung eines Gesuchs bzw. eines Monitoringberichts durch die Geschäftsstelle Kompensation?

Folgende schematische Darstellung zeigt den Prozess zur Beurteilung von validierten Projekt-/Programmbeschreibungen und von verifizierten Monitoringberichten:

Die Prozesse der Geschäftsstelle Kompensation für Auslandprojekte von der Gesuchseinreichung bis zur Ausstellung internationaler Bescheinigungen, sowie verschiedene Anforderungen an bestimmte Massnahmen im Ausland werden im folgenden Dokument näher beschrieben.

7. Wie komme ich zu den aktuellen Informationen zum Vollzug von Kompensationsprojekten?

Der Newsletter «Kompensation von CO2-Emissionen» informiert gesuchstellende Personen, VVS, Kompensationspflichtige und weitere Interessierte über wichtige Entwicklungen, Entscheide, Neuerungen und Veröffentlichungen rund um das Thema Kompensation von CO2-Emissionen in der Schweiz und im Ausland.

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